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   OVG Niedersachsen, 01.11.1996 - 11 L 5242/96   

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OVG Niedersachsen, 01.11.1996 - 11 L 5242/96 (https://dejure.org/1996,11929)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.11.1996 - 11 L 5242/96 (https://dejure.org/1996,11929)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. November 1996 - 11 L 5242/96 (https://dejure.org/1996,11929)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück - 5 A 609/95
  • OVG Niedersachsen, 01.11.1996 - 11 L 5242/96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 11 L 513/89

    Türkischer Staatsangehöriger; Yezidischer Glaube; Rückkehr; Heimatland;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.1996 - 11 L 5242/96
    Yeziden aus der Türkei, deren erstes Asylverfahren erst 1988 oder in den folgenden Jahren abgeschlossen wurde, können sich im Asylfolgeverfahren grds. nicht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 28.1.1993 - 11 L 513/89: Bejahung einer Gruppenverfolgung der Yeziden) auf eine Änderung der Sach- oder Rechtslage berufen.

    Der erkennende Senat hat in seinem Grundsatzurteil vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - nach eingehender Auswertung der in der Mehrzahl aus den 80er Jahren stammenden Erkenntnisquellen seine frühere Rechtsprechung (vgl. z.B. Senatsurt. v. 30.9.1987 - 11 OVG A 173/85 -) aufgegeben und ist zu der Auffassung gelangt, daß Yeziden im Südosten der Türkei zumindest seit 1988/89 einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt sind und ihnen eine zumutbare inländische Fluchtalternative nicht zur Verfügung steht.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.1996 - 11 L 5242/96
    Nach diesen Kriterien hat auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (hier: Beschl. v. 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 ff. bzw. Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315) zu einer Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG geführt.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.11.1996 - 11 L 5242/96
    Nach diesen Kriterien hat auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (hier: Beschl. v. 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 ff. bzw. Beschl. v. 10.7.1989, BVerfGE 80, 315) zu einer Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG geführt.
  • OVG Niedersachsen, 29.05.1998 - 11 L 4671/97

    Bejaht das Bundesamt § 71 AsylVfG, § 51 VwVfG; Asylfolgeverfahren; Türkei;

    In Anwendung dieser Grundsätze geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für Yeziden, deren abgeschlossene Asylverfahren bis in das Jahr 1988 hineinreichten oder - wie hier - zu einem noch späteren Zeitpunkt endeten, kein Asylfolgeverfahren wegen Änderung der Sachlage durchzuführen ist, weil nach dem Grundsatzurteil des Senats vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - nach eingehender Auswertung der in der Mehrzahl aus den achtziger Jahren stammenden Erkenntnisquellen davon auszugehen ist, daß Yeziden im Süden der Türkei bereits seit 1988/89 einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt sind und ihnen eine zumutbare inländische Fluchtalternative nicht zur Verfügung steht (vgl. z.B. Beschl. v. 1.11.1996 - 11 L 5242/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.01.1998 - 11 L 4422/97

    Zulassungsrecht; Asyl; Grundsatzrüge; Yeziden;; Asylfolgeverfahren;

    In Anwendung dieser Grundsätze geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für Yeziden, deren abgeschlossene Asylverfahren bis in das Jahr 1988 hineinreichten oder - wie hier - zu einem noch späteren Zeitpunkt endeten, kein Asylfolgeverfahren wegen Änderung der Sachlage durchzuführen ist, weil nach dem Grundsatzurteil des Senats vom 28. Januar 1993 - 11 L 513/89 - nach eingehender Auswertung der in der Mehrzahl aus den achtziger Jahren stammenden Erkenntnisquellen davon auszugehen ist, daß Yeziden im Südosten der Türkei bereits seit 1988/89 einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung durch die moslemische Bevölkerungsmehrheit ausgesetzt sind und ihnen eine zumutbare inländische Fluchtalternative nicht zur Verfügung steht (vgl. z.B. Beschl. v. 1.11.1996 - 11 L 5242/96 -).
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